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Alleinarbeit: So sieht es rechtlich aus

In vielerlei Hinsicht stellt Alleinarbeit eine sicherheitstechnische Herausforderung dar. Im folgenden Blogbeitrag erfährst du, wie Alleinarbeit in der DACH-Region gesetzlich geregelt ist und wie ein persönliche Notrufsystem das Risiko minimieren kann.

 Alleinarbeit ist ein zentrales Thema in der Welt der Arbeitssicherheit und dies hat mehrere Gründe. Ein Blick in die Zukunft verrät, dass Alleinarbeit durch die fortschreitende technologische Entwicklung weiter zunehmen wird. In vielen Branchen kommt Alleinarbeit tagtäglich vor und daher hat diese eine so hohe Relevanz. Für uns bei ADRESYS steht die Sicherheit der Arbeitnehmer:innen im Mittelpunkt. In vielerlei Hinsicht stellt Alleinarbeit eine sicherheitstechnische Herausforderung dar. Im folgenden Blogbeitrag erfährst du, wie Alleinarbeit in der DACH-Region gesetzlich geregelt ist und wie ein persönliche Notrufsysteme das Risiko minimieren kann.

Was gilt als Alleinarbeit?

Als Alleinarbeit wird jene Arbeit bezeichnet, die außer Sicht- und Rufweite anderer verrichtet wird. Sobald Alleinarbeit vorliegt, sind Arbeitgeber:innen in der Pflicht eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Davon ausgehend können die passenden Maßnahmen abgeleitet werden. Die größte Sicherheitsherausforderung stellt die Gewährleistung sofortiger Hilfestellung in Notsituationen dar.

 

Wie ist Alleinarbeit rechtlich in der DACH-Region geregelt?

In Österreich ist Alleinarbeit nur gestattet

  • wenn bei Schichtarbeit Hilfeleistungen sichergestellt sind, um Schichten ohne Folgeschäden zu gewährleisten
  • wenn Hilfeleistung durch geeignete organisatorische und/oder technische Sicherungsmaßnahmen sichergestellt ist
  • wenn Alleinarbeiter:innen und die sichernden Personen ausreichend unterwiesen wurden [1]

In der Schweiz gelten folgende Grundsätze:

  • Für Alleinarbeit eignen sich nur jene Personen, die sowohl psychisch, physisch als auch intellektuell geeignet sind. Dies erfordert eine obligatorische medizinische Untersuchung und Beratung (ArGV 1).
  • Die Möglichkeit, jederzeit Hilfe anfordern zu können, muss gewährleistet sein.
  • Der Hilferuf muss jederzeit gehört werden können. [2]

In Deutschland sieht das Arbeitsschutzgesetz vor,

  • dass bei gefährlichen Alleinarbeiten zusätzlich zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen gesetzt werden (§ 8 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1). [3]

Wann wird ein Notrufsystem eingesetzt?

In allen Ländern ist festgelegt, dass die Unternehmen die jeweilige Gefahrensituation zu analysieren haben, um folgend alle erforderlichen Maßnahmen abzuleiten. Je nach Gefährdungspotenzial muss eine Personenschutzmaßnahme getroffen werden. Persönliche Notrufsysteme wie das ANGEL React System* sorgen dafür, dass Alleinarbeiter:innen durch Alarmierung der Notfallkontakte sofortige Hilfe zukommt.

Welche Vorteile bietet ein Notrufsystem?

  • In Notsituationen wird keine Zeit verloren -> die Rettungskette wird zeitnah und lückenlos gewährleistet
  • Arbeitgeber:innen können so ihrer Pflicht nachkommen, sofortige Hilfeleistung sicherzustellen
  • Smarte Begleiter für Alleinarbeiter:innen -> sorgen für ein Gefühl von Sicherheit

Wenn du auf der Suche nach dem passenden Notrufsystem bist, ist unser Try & Buy System genau das Richtige für dich. Klicke hier für nähere Informationen.

[1] Arbeitsinspektion.gv.at

[2] Seco.admin.ch

[3] Arbeitssicherheit.de

*ANGEL React entspricht nicht der VDE 0825-1 bzw. 0825-11.

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